Über die Mandantenkonfiguration kann verboten werden, dass gewisse
Aktionen in den Einkaufs- und Verkaufsprozesse durchgeführt
werden. Diese sind:
- Direkte umwandlung von Verkaufsangeboten und -aufträgen in
Verkaufsrechnungen (nur über den Weg der Lieferscheine)
- Direktes Anlegen neuer Einkaufslieferscheine und -rechnungen (nur
durch Umwandlung bestehender Belege)