Werden für ein und dieselbe Rechnung mehrere Mahnungen auf demselben
Mahnlevel erzeugt ("ich schicke der Kundin lieber noch eine weitere
freundliche Zahlungserinnerung"), so darf für die Berechnung des
aktuell gültigen Zahlungszieles nur die zuletzt ausgestellte Mahnung
benutzt werden.