Einkauf/Verkauf: Lieferadressenfelder nie aus Stammdaten vorbelegen
Das neue Verhalten ist wie folgt:
- Weder die shipto_id (die Drop-Down-Box in den Belegmasken) noch die
individuellen shipto*-Felder werden weder beim Neuanlegen eines
Beleges noch bei Wechsel des Kunden aus den Datenbanken belegt.
- Beim Ausdruck werden die shipto*-Felder nicht mehr aus der
Mandantenkonfiguration vorbelegt, wenn keine Lieferadresse gesetzt
ist.
- Beim Ausdruck werden die shipto*-Felder mit den Daten aus den
Kundenstammdaten belegt, wenn die shipto_id (die Drop-Down-Box in den
Belegmasken) gesetzt ist.
Die ursprüngliche Intention war, möglichst viele Fälle abzudecken. Ganz
ursprünglich war es nämlich in den Druckvorlagen gar nicht möglich,
Kontrollstrukturen zu benutzen und damit die Ausgabe konditional zu
steuern. Es konnte also rein in den Druckvorlagen nicht unterschieden
werden zwischen »der Benutzer hat keine Lieferadresse eingegeben« und
»der Benutzer hat eine eingegeben oder ausgewählt«.
Daher wurde die ganze Logik immer im Perl-Code abgehandelt.
Das macht aber erhebliche Probleme für den Benutzer, für den es absolut
intransparent ist, wann welche Lieferadresse wie vorbelegt wird. Hinzu
kommt, dass in den Belegmasken nicht ersichtlich ist, dass eine
individuelle Lieferadresse eingetragen wurde.
Hinzu kommt, dass die Druckvorlagen inzwischen verschiedene Mechanismen
zur Verfügung haben, um Fallunterscheidungen zu treffen (z.B. die
kivitendo-Mechanismen $(if shipto…)$ oder die LaTeX-eigenen
\IfThenElse{\equal{$(shipto…)$}{…}}}…). Leider war es mit dem vorherigen
Code für die Druckvorlagen nicht mehr möglich festzustellen, ob der
Benutzer nun eine Lieferadresse eingegeben hat oder nicht.
Die neue Situation ist recht einfach:
Steht in »shiptoname« oder »shiptostreet« ein nicht leerer Wert, so ist
eine Lieferadresse vorhanden, ansonsten nicht.
Für die »nicht«-Fall kann dann jede Vorlage selber entscheiden, was zu
tun ist. Für Vorlagen im Verkaufsbereich sinnvollerweise gar keine
Lieferadresse ausgeben (oder einfach die Lieferadresse aus den
Kundenrechnungsdaten), für Vorlagen im Einkaufsbereich ebenfalls keine
Lieferadresse oder die Adresse aus der Mandantenkonfiguration.
Behebt #2345, #2400.