X-Git-Url: http://wagnertech.de/gitweb/gitweb.cgi/mfinanz.git/blobdiff_plain/73d140a8b7bac96a2b99854b4787a102c7a15aae..cb4847870dd086f46098ccd12dd03955766b2896:/doc/html/ch02s16.html diff --git a/doc/html/ch02s16.html b/doc/html/ch02s16.html index 0af8a3d91..47926f204 100644 --- a/doc/html/ch02s16.html +++ b/doc/html/ch02s16.html @@ -1,13 +1,13 @@
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Bis Version 3.0 wurde "closedto" ("Bücher schlieÃen zum") als Grundlage für das Startdatum benutzt. SchlieÃt man die Bücher allerdings monatsweise führt dies - zu falschen Werten.
In der Mandantenkonfiguration kann man dieses Verhalten genau einstellen indem man:
weiterhin closed_to benutzt (Default, es ändert sich nichts zu vorher)
immer den Jahresanfang nimmt (1.1. relativ zum Stichtag)
immer die letzte Eröffnungsbuchung als Startdatum nimmt
- mit Jahresanfang als Alternative wenn es keine EB-Buchungen gibt
- oder mit "alle Buchungen" als Alternative"
mit Jahresanfang als Alternative wenn es keine EB-Buchungen gibt
immer alle Buchungen seit Beginn der Datenbank nimmt
In der Mandantenkonfiguration kann man dieses Verhalten genau einstellen indem man:
weiterhin closed_to benutzt (Default, es ändert sich nichts zu vorher)
immer den Jahresanfang nimmt (1.1. relativ zum Stichtag)
immer die letzte Eröffnungsbuchung als Startdatum nimmt
- mit Jahresanfang als Alternative wenn es keine EB-Buchungen gibt
- oder mit "alle Buchungen" als Alternative"
mit Jahresanfang als Alternative wenn es keine EB-Buchungen gibt
immer alle Buchungen seit Beginn der Datenbank nimmt
Folgende Hinweise zu den Optionen: Das "Bücher schlieÃen Datum" ist sinnvoll, wenn man nur komplette Jahre schlieÃt. Bei Wirtschaftsjahr = Kalendarjahr entspricht dies aber auch - Jahresanfang. + dem Jahresanfang. "Alle Buchungen" kann z.B. sinnvoll sein wenn man ohne Jahresabschluà durchbucht. Eröffnungsbuchung mit "alle Buchungen" als Fallback ist z.B. sinnvoll, wenn man @@ -18,4 +18,4 @@ Zur Sicherheit wird das Startdatum im Bilanzbericht jetzt zusätzlich zum Stichtag mit angezeigt. Das hilft auch bei der Kontrolle für den Abgleich mit der GuV. -